Erbschaft

Scheidet ein Investor (Kommanditist/Treugeber) durch Tod aus, so wird das Beteiligungsverhältnis mit seinen Erben fortgesetzt. Bitte informieren Sie uns möglichst zeitnah über den Tod des beteiligten Angehörigen, damit sichergestellt wird, dass die Beteiligung schnellstmöglich auf den/die Erben übertragen werden kann.

Folgende Unterlagen/Informationen sind für eine Übertragung Voraussetzung:

  • Sterbeurkunde (in Kopie mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters mit dem Vermerk: "Hat im Original vorgelegen")
  • Vorlage eines Erbscheins, einer beglaubigten Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls oder eine andere vom Treuhänder akzeptierte Urkunde (in Kopie mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters mit dem Vermerk: "Hat im Original vorgelegen")
  • Ausweiskopie der/des Erben (mit Stempel und Unterschrift des Vermittlers/Bankberaters mit dem Vermerk: "Hat im Original vorgelegen")
  • aktuelle Bankverbindung der/des Erben 
  • Steuer-Identifikationsnummer/deutsche Steuernummer
  • Wohnsitzfinanzamt innerhalb Deutschlands

Nach vollendeter Übertragung werden der oder die Begünstigten über ihren neuen Status als Anteilseigner informiert.